Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen geschlossenen Fonds auch
kündigen. Sie erhalten dann das sog. Auseinandersetzungsguthaben. Unsere Juristen befassen sich seit Jahren mit der Thematik der Fondsverwertung und beraten Sie gern dazu. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com.

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