Die Übertragung (Umschreibung, Schenkung, Vererben) auf einen Erben/Dritten eines geschlossenen Fonds ist oft kompliziert, langwierig und teuer

  1. Problem der Umschreibung:

Die Fondsanteile müssen auf die Erben/Dritten übertragen werden und hierzu ist eine Umschreibung der Fondsanteile beim Treuhänder nötig. Dies verursacht mitunter hohe Kosten, die vom Treuhänder bzw. dem Vertragswerk abhängig sind. Es dauert oft mehrere Monate bis geschlossene Fondsanteile übertragen sind. Bei mehreren Fonds und Erben/Dritten kann die Umschreibung auch gern länger als ein Jahr dauern. Es gibt geschlossene Fonds, da stellt sich heraus, dass der Fonds nicht mal den Wert der Umschreibung besitzt. Zusätzlich gibt es Fälle in denen die Übertragungsverträge notariell beglaubigt werden müssen und Notarkosten anfallen.

  1. Finanzamt:

Das Finanzamt ermittelt zunächst die Erbschaftssteuer und fordert diese von den Erben ein. Oftmals zu hoch.

Nettoinventarwert und Nominalwert verzerren den eigentlichen Wert des Fonds.

Die Fondsgesellschaften geben meist den Nettoinventarwert an, auch wenn die Fonds bereits notleidend sind oder sie den Sachwert (z.B. 20 Jahre altes Flugzeug/Schiff) gar nicht mehr haben.

Oft schätzen die Finanzämter die Werte und nehmen das eingezahlte Nominalkapital als Richtwert. Auch wenn ein Fonds diesen Wert gar nicht mehr hat.

Daher zahlt der Erbe zunächst Erbschaftssteuer auf einen Wert der geerbten Fonds, der „so gar nicht mehr realistisch ist“.

  1. Problem Insolvenz und Haftung:

Es kann passieren, dass Erben aufgefordert werden bereits ausgezahlte Ausschüttungen, die der Erblasser erhalten hat, zurück zu zahlen.

Die Lösung: Eine Lösung liegt hier im Erblasser selbst. Es ist immer möglich sich noch zu Lebzeiten von einem geschlossenen Fonds zu trennen.

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