Im Fall einer Erbschaft ist es oft sinnvoll einen Fonds auf eine Erbengemeinschaft umzuschreiben und dann zu verkaufen. So fallen Notar- und Verkaufskosten nur einmal an. Wird der Fonds auf z.B. drei einzelne Erben (Ehepartner und zwei Kinder) umgeschrieben, werden dreimal Notar- und Verkaufskosten fällig. Insbesondere bei Fonds, die unter 25 Prozent des Anlagekapitals gehandelt werden, bleibt vom Verkaufserlös kaum etwas oder sogar gar nichts über. Und der eigene Anwalt will auch noch bezahlt werden…. Für weitere Fragen gehen Sie auf unsere Website www.fonds-ausstieg.com.

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