Immer wieder hören wir in der letzten Zeit, dass es möglich sei, die Beteiligung an den SHB Rendite Altersvorsorgefonds zu kündigen. Dies soll nach unseren Informationen nachfolgende Fonds betreffen:
- SHB BusinessPark Stuttgart – RENDITEMAXX
- SHB BusinessPark Stuttgart – Clevere KOMBI
- SHB BusinessPark Stuttgart – Kapital 3 Immorente Plus
- SHB BusinessPark Stuttgart – Kapital 4 Immorente
- Renditefonds 6 – IMMORENTE PLUS
- Renditefonds 6 – CLEVERE KOMBI
- Renditefonds 6 – CLASSIC
- Renditefonds 6 – RENDITEMAXX
- Renditefonds 6 – IMMORENTE
- Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante IMMORENTE
- Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante RENDITEMAXX
- Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante Clevere KOMBI
- Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante CLASSIC
- Objekte Fürstenfeldbruck und München – Beteiligungsvariante IMMORENTE Plus
- Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante IMMORENTE
- Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante IMMORENTE Plus
- Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante CLASSIC
- Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante RENDITEMAXX
- Altersvorsorgefonds – Ausschüttungsvariante CLEVERE KOMBI
In verschiedenen Foren und Schreiben ist zu lesen, dass der Anleger im Falle einer Kündigung seine Einlage oder zumindest einen Teil dieser zurückerhält. Nach Rücksprache mit unseren Juristen ist hier Vorsicht geboten. Die gute Nachricht ist zunächst, dass eine Vielzahl der o.g. Beteiligungen kündbar ist. Die Initiative Fondsausstieg hat eine Vielzahl solcher „Kündigungsfälle“ durch fachkundige Juristen begleitet.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass eine solche Kündigung nicht zum Bumerang wird. Viele der Fonds wurden als sogenannte „Ansparfonds“ abgeschlossen. Das heißt, der Anleger hat nicht die volle Beteiligungshöhe sondern nur einen Anteil eingezahlt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass im Fall der Kündigung der Anleger nur das sogenannte „Auseinandersetzungsguthaben“ erhält. Dies ist der tatsächlich errechnete Wert der Beteiligung, der von der eingezahlten Summe abweichen kann. Ist die Beteiligung nicht voll eingezahlt, kann es passieren, dass bei einer Kündigung das „Auseinandersetzungsguthaben“ negativ ausfällt. Im Ergebnis müsste der Anleger dann im Fall der Kündigung das negative Guthaben ausgleichen und hätte durch die Kündigung einen weiteren Verlust erlitten. Vor einer Kündigung sollte daher sorgsam geprüft werden, ob sich diese lohnt.
Sollten Sie einen SHB Altersvorsorgefonds besitzen und Fragen dazu haben, schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Mit unseren beratenden Juristen werden wir Sie über Ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten beraten. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com.